LEISTUNGEN

KARINA MÜLLER

Vergabeberaterin VgV Betreuerin
Dipl.-Ing. (FH) | Master of Laws (LL.M.)
Diplom Immobilienwirtin (EIA)

Vergabeverfahren

Der sichere Umgang mit dem Vergaberecht ist ein entscheidender Faktor für den Erfolg Ihres Projektes. Denn eine unrechtmäßige Vergabe kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen. Diese reichen von Verzögerungen aufgrund von Nachprüfungsverfahren mit entsprechenden Auswirkungen auf Bauzeit und Kosten bis hin zur Rückforderung von Fördermitteln bei schwerwiegenden Verstößen gegen vergaberechtliche Bestimmungen. Das Vergaberecht ist eine junge und sich dynamisch entwickelnde Materie, die zudem stark von Einzelfallentscheidungen der Rechtsprechung geprägt ist und daher Spezialwissen, Erfahrung und kontinuierliche Weiterbildung erfordert. Mit fundierten juristischen, bautechnischen und honorarrelevanten Kenntnissen unterstütze ich Sie bei Ihrem Beschaffungsvorhaben.

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1. Auftraggeber und Veranlassung

Der Staat, seine Behörden und Institutionen unterliegen mit dem „Vergaberecht“ einer Fülle von Regeln und Vorschriften, deren Basis folgende Prinzipien sind:

  • Privatrechts- und Effizienzprinzip
  • Wettbewerbs- und Transparenzprinzip
  • Prinzip der Gleichbehandlung aller interessierten Unternehmen und aller Teilnehmer am Vergabeverfahren (§97 Abs. 2 GWB)
  • Prinzip der langfristigen Wirtschaftlichkeit und der Berücksichtigung mittelständischer Interessen
  • Prinzip der elektronischen Kommunikation
  • Prinzip der dezentralen Beschaffung
  • Haushaltsrechtsprinzip

Private, natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts sind i.d.R. nicht zur Anwendung der Vergaberegeln verpflichtet, bei einem Zuwendungsvertrag, -bescheid kann dies im Einzelfall anders sein. Zur Umsetzung der Vergaberegelungen ist auf Gesetzesebene das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) zu beachten, auf Verordnungsebene bilden u.a. die VgV (Vergabeordnung), KonzVgVO (Konzessionsvergabeverordnung) und die SektVO (Sektorenverordnung) den Rahmen.

2. Verfahrensarten

2. Verfahrensarten
Das deutsche Vergaberecht ist durch die EU-Schwellenwerte zweigeteilt. Öffentliche Aufträge sind nur dann in einem europaweiten Verfahren auszuschreiben, wenn der Auftragswert bei den maßgeblichen EU-Schwellenwerten liegt. Alle zwei Jahre wird eine Anpassung der Schwellenwerte vorgenommen. Projektsteuerer-, Architekten- und Planerleistungen werden im Unterschwellenbereich unter Anwendung der UVgO, im Oberschwellenbereich unter Anwendung der VgV ausgeschrieben. Grundsätzlich gibt es drei Arten von Vergabeverfahren, die sich in der Auswahl der Bieter und der Bindung an einen vorgegebenen Verfahrensablauf unterscheiden:

  • Die öffentliche Ausschreibung
  • Die beschränkte Ausschreibung 
  • Die freihändige Ausschreibung

Für den Oberschwellenbereich sind in Abschnitt 2 der VgV (§14ff) folgende Verfahrensarten definiert:

  • Offenes Verfahren (§15 VgV)
  • Nicht offenes Verfahren (§16 VgV)
  • Verhandlungsverfahren (§17 VgV)
  • Wettbewerblicher Dialog (§18 VgV)
  • Innovationspartnerschaft (§19 VgV)
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3. Verfahrensgrundsätze

Alle Vergabeverfahren unterliegen einheitlichen Verfahrensgrundsätzen (§97 GWB):

  • Wettbewerbsgrundsatz (Leistungen sind grds. im Wettbewerb zu vergeben.)
  • Diskriminierungsverbot / Gleichbehandlungsgebot
  • Verhandlungsverbot (Der Auftraggeber ist prinzipiell an seine Ausschreibung und darin enthaltene Angaben gebunden. Ausschreibungsvoraussetzungen dürfen während des Verfahrens nicht geändert werden. Grundsatz von Treu und Glaube)
  • Grundsatz der ökologischen und sozialen Vergabe (§97 Abs 3 GWB)
  • Gebot der Losvergabe (auch Aufteilung in Fachlose)
  • Grundsatz der E-Vergabe

4. Leistungsbilder

Dem Gebot der Losvergabe (§ 97 Abs. 4 GWB) folgend sind Leistungen – zur Berücksichtigung mittelständischer Interessen – getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Hinsichtlich der Vergabe von Projektsteuerer- und Planerleistungen werden häufig folgende Leistungsbilder der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) als Fachlose ausgeschrieben:

  • Projektsteuerung (z.B. nach Certiform / HAV-Kom oder AHO)
  • Objektplanung – Gebäude und Innnenräume (§33 ff HOAI, Architekt)
  • Objektplanung – Freianlagen (§38 ff HOAI)
  • Objektplanung – Ingenieurbauwerke (§41 ff HOAI)
  • Objektplanung – Verkehrsanlagen (§45 ff HOAI)
  • Fachplanung – Tragwerksplanung (§49 HOAI)
  • Fachplanung – Technische Ausrüstung ELT (§53 ff HOAI, Elektro)
  • Fachplanung – Technische Ausrüstung HLS (§53 ff HOAI, Heizung, Lüftung, Sanitär)
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5. Projekte

Vorgenannte Leistungsbilder und Ausschreibungen finden Anwendung bei einer Vielzahl von unterschiedlichen Bau- und Planungsprojekten:

  • Wohnen
  • Ausbildung / Wissenschaft / Forschung
  • Büro / Verwaltung / Staat / Kommune
  • Gesundheit / Betreuung
  • Freizeit / Sport
  • Infrastruktur
  • Kultur- / Sakralbauten / Historische Gebäude
  • Gewerbe / Industrie
  • Freianlagen
  • Anlagen der Ver- und Entsorgung
  • Kläranlagen
  • Verkehrsanlagen

6. Ablauf

Erstkontakt

  • Unverbindliches kostenloses Erstgespräch
  • Informationen und Austausch über Projekt, Leistungsumfang, Zeitrahmen, Ablauf, benötigte Unterlagen und Angebot/Auftrag
  • Klärung Ihrer Fragen, gerne auch im persönlichen Gespräch

Verfahrensvorbereitung

  • Prüfung vorhandener Unterlagen, sammeln von weiteren Informationen z.B. zum Projektinhalt, Fördermitteln, Leistungsumfang, Rahmenbedingungen etc.
  • Erstellung der europaweiten Bekanntmachung inklusive der Teilnahmeanträge und allen erforderlichen Formularen

Durchführung und Abschluss des Vergabeverfahrens

  • Veröffentlichung der Bekanntmachung
  • Bewerbermanagement
  • Vorbereitung, Begleitung und Protokollierung der Verhandlungsgespräche
  • Abschluss des Verfahrens

Übrigens:

Die Betreuung erfolgt i.d.R. in Kooperation mit einer renommierten Fachanwaltskanzlei. Ein rechtsicheres Verfahren und ausreichende Kapazitäten sind somit gesichert. Die Kanzlei kann auch bei Nachprüfungsverfahren tätig werden.

Das neue Schulhaus Sandgruben in Basel, Schweiz von Stücheli Architekten AG, Zürich aufgenommen am 25. Oktober 2016 von Roman Weyeneth, fotografie roman weyeneth gmbh, Fotostudio Basel, Schweiz.

7. Leistungsbild VgV-Betreuung Karina Müller

Gerne übernehme ich Ihre Verfahrensbetreuung als Komplettleistung. Die Kosten der Betreuung sind abhängig von Ihrem Projekt und individuell zu verhandeln. Einen Überblick über mein Leistungsportfolio gibt nachfolgendes Kurzprofil.

Weitere Leistungen

  • Beratung und Unterstützung in allen die Vergabe tangierenden Themen
    Für die Durchführung von Vergabeverfahren sind diverse fachspezifische Kenntnisse erforderlich, diese können Sie auch losgelöst von der Verfahrensbetreuung abrufen (z.B. Abrechnung nach HOAI, Fördermittel, Koordinationsleistungen, etc.).
  • Individuelle Beratung und Unterstützung bei Ihrer Projektarbeit (Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft in Anlehnung an AHO Nr. 9)
    Bei innovativen und komplexen Projekten, bei urlaubs- oder krankheitsbedingten Ausfällen oder dem Ausscheiden von Mitarbeitern braucht es häufig nur temporäre Unterstützung: ich biete hierfür ein breites Know-how und Erfahrung. 
  • Inhouse Seminare / Vorträge
    „Wissen ist die einzige Ressource, die sich vermehrt, wenn man Sie teilt.“ Gerne erarbeiten wir gemeinsam für Sie relevante Themen im Rahmen eines Seminars/Vortrags oder anderer Form. 
  • Wertermittlung Immobilien
    Als „geprüfte Immobilienbewerterin (IHK)“ ist die Wertermittlung ein persönliches Interesse. Auf diesem Gebiet arbeite ich in Kooperation mit erfahrenen und zertifizierten Sachverständigen.

Lassen Sie uns loslegen!


Dipl. Ing. (FH)
Karina Müller, LL.M.